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FAQs

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Häufig gestellte Fragen

Muss die Facharzt-Ausbildung abgeschlossen sein, bevor mit dem 100- Stunden-Kurs begonnen werden kann?

Die Weiterbildung kann bereits vor der Facharztprüfung begonnen werden. Der Antrag bei der Ärztekammer für die Zusatzbezeichnung „Ernährungsmedizin“ darf allerdings erst gestellt werden, nachdem die Facharztausbildung abgeschlossen ist.

Kann mit der Durchführung der Fallseminare begonnen werden, bevor der 100- Stunden-Kurs beendet ist?

Vor Beginn der Fallseminare sollte der 100-Stunden-Kurs Ernährungsmedizin abgeschlossen sein, da die Fallseminare der Übung, Vertiefung und Ergänzung der in der Kurs-Weiterbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dienen.

Gibt es allgemeine Informationen zur Durchführung der Seminare/AGBs?

Unsere AGBs können Sie hier anschauen und downloaden.

Gibt es Ermäßigungen?

  • Ärztinnen und Ärzte, die bei der ÄK Westfalen-Lippe gemeldet sind, erhalten auf Nachfrage eine Ermäßigung der Kursgebühr für den 100 Stunden Kurs-Weiterbildung Ernährungsmedizin in Münster
  • Mitglieder der Gesellschaften BDEM/DGEM/VDOe/VDD erhalten eine Ermäßigung der Gebühr für DAEM-Spezialseminare, ein Nachweis der Mitgliedschaft muss bei der Anmeldung mit eingereicht werden.

Ist die Reihenfolge, in welcher die Fallseminare absoviert werden, egal?

Die Fallseminare können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden, die Durchführung sollten sich über mindestens 6 Monate erstrecken.

Warum gibt es auch bei den Online-Kursen eine Beschränkung der Teilnehmendenzahl?

Aufgrund der Vorgaben der Bundesärztekammer besteht bei den Fallseminaren eine max. Teilnehmendenzahl von 30 Personen, bei einer Überschreitung besteht die Möglichkeit, dass die durchgeführten Kurse keine Anerkennung erhalten.

Welche Weiterbildungsstätten für die 6 Monate Weiterbildung kommen in Frage als Ersatz für die Fallseminare?

Das ist länderabhängig, für die Anerkennung von Weiterbildungsstätten sind die entsprechenden Ärztekammern zuständig.

Ich habe meine Teilnahmebescheinigung verloren, kann ich eine neue beantragen?

Falls Sie Ihre Teilnahmebescheinigung verloren haben, können Sie bei uns eine neue beantragen. Da die Bescheinigungen mit Originalunterschrift des Kursleiters ausgestellt werden müssen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00€ pro neu ausgestellter Bescheinigung. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 4 Wochen.
Für Seminare, die länger als 10 Jahre zurückliegen, können leider keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden.

Warum darf ich maximal zwei Seminare im Onlineformat ablegen?

Die Anerkennung von Online- und Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin wird ab 01.01.2023 neu geregelt. Demnach werden die Fallseminare nur anerkannt, wenn mindestens 50% dieser vor Ort mit physischer Präsenz stattgefunden haben.

Von den fünf Fallseminaren müssen also mindestens drei Präsenzveranstaltungen besucht werden, die anderen beiden können im Onlineformat absolviert werden. Die Teilnehmenden dürfen selbst entscheiden, welche Fallseminare dabei als Präsenz- oder Onlineveranstaltung wahrgenommen werden.

 

Weitere Informationen zur Regelung: (Muster-)Kursbuch Ernährungsmedizin, 2. Auflage, Herausgeber: BÄK, Seite 15

Ich habe Probleme mit dem Buchungssystem, gibt es eine Anleitung?

Gerne können Sie uns bei Problemen mit dem Buchungssystem kontaktieren.
Sollten wir einmal nicht erreichbar sein finden Sie hier eine Anleitung zum Download.

Wie lange bleibt der Zugriff auf die Unterlagen auf den Lernplattformen bestehen?

Der Zugriff auf die Lernplattformen sowie die Unterlagen besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren

Brauche ich ein Logbuch?

Ein Logbuch wird von einigen, jedoch nicht von allen Ärztekammern gefordert. Das Logbuch wird, je nach Ärztekammer, in Papierform oder elektronisch geführt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an Ihre Ärztekammer oder schreiben Sie uns Ihre Fragen per Mail an info@daem.de.

Bei weiteren Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.