Häufig gestellte Fragen
Muss die Facharzt-Ausbildung abgeschlossen sein, bevor mit dem 100- Stunden-Kurs begonnen werden kann?
Kann mit der Durchführung der Fallseminare begonnen werden, bevor der 100- Stunden-Kurs beendet ist?
Gibt es allgemeine Informationen zur Durchführung der Seminare/AGBs?
Gibt es Ermäßigungen?
- Ärztinnen und Ärzte, die bei der ÄK Westfalen-Lippe gemeldet sind, erhalten auf Nachfrage eine Ermäßigung der Kursgebühr für den 100 Stunden Kurs-Weiterbildung Ernährungsmedizin in Münster
- Mitglieder der Gesellschaften BDEM/DGEM/VDOe/VDD erhalten eine Ermäßigung der Gebühr für DAEM-Spezialseminare, ein Nachweis der Mitgliedschaft muss bei der Anmeldung mit eingereicht werden.
Ist die Reihenfolge, in welcher die Fallseminare absoviert werden, egal?
Warum gibt es auch bei den Online-Kursen eine Beschränkung der Teilnehmendenzahl?
Welche Weiterbildungsstätten für die 6 Monate Weiterbildung kommen in Frage als Ersatz für die Fallseminare?
Ich habe meine Teilnahmebescheinigung verloren, kann ich eine neue beantragen?
Warum darf ich maximal zwei Seminare im Onlineformat ablegen?
Die Anerkennung von Online- und Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin wird ab 01.01.2023 neu geregelt. Demnach werden die Fallseminare nur anerkannt, wenn mindestens 50% dieser vor Ort mit physischer Präsenz stattgefunden haben.
Von den fünf Fallseminaren müssen also mindestens drei Präsenzveranstaltungen besucht werden, die anderen beiden können im Onlineformat absolviert werden. Die Teilnehmenden dürfen selbst entscheiden, welche Fallseminare dabei als Präsenz- oder Onlineveranstaltung wahrgenommen werden.
Weitere Informationen zur Regelung: (Muster-)Kursbuch Ernährungsmedizin, 2. Auflage, Herausgeber: BÄK, Seite 15
Ich habe Probleme mit dem Buchungssystem, gibt es eine Anleitung?
Gerne können Sie uns bei Problemen mit dem Buchungssystem kontaktieren.
Sollten wir einmal nicht erreichbar sein finden Sie hier eine Anleitung zum Download.
Wie lange bleibt der Zugriff auf die Unterlagen auf den Lernplattformen bestehen?
Der Zugriff auf die Lernplattformen sowie die Unterlagen besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren
Brauche ich ein Logbuch?
Ein Logbuch wird von einigen, jedoch nicht von allen Ärztekammern gefordert. Das Logbuch wird, je nach Ärztekammer, in Papierform oder elektronisch geführt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an Ihre Ärztekammer oder schreiben Sie uns Ihre Fragen per Mail an info@daem.de.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.