Allgemeine Fragen zur Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin
Was ist die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin?
Die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin ist eine ärztliche Zusatzqualifikation, die über die Facharztausbildung hinausgehende Kompetenzen in der Erkennung, Behandlung und Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen vermittelt. Sie wurde in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aufgenommen und ergänzt die ärztliche Facharztausbildung durch strukturierte theoretische und praktische Weiterbildung.
Welche Voraussetzungen gelten für die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin?
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- 100 Stunden Kurs-Weiterbildung in Ernährungsmedizin gemäß Muster-Kursbuch
- 120 Stunden Fallseminare unter Supervision oder 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an einer anerkannten Weiterbildungsstätte.
Für wen eignet sich die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin?
Die Zusatz-Weiterbildung ist insbesondere für Ärztinnen und Ärzte relevant, die ihr klinisches und praxisbezogenes Wissen über ernährungsmedizinische Erkrankungen vertiefen wollen – z. B. zur Verbesserung der Patientenversorgung, zur Prävention ernährungsbedingter Krankheiten oder zur Erweiterung des eigenen medizinischen Angebots.
Kann ich die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin vor der Facharztprüfung beginnen?
Ja. Die Zusatz-Weiterbildung und die Fallseminare können schon vor bzw. während der Facharztausbildung begonnen und parallel durchgeführt werden. Der Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung darf jedoch erst nach Abschluss der Facharztprüfung bei der Ärztekammer gestellt werden.
Wie lange dauert die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin?
Der 100 Stunden Kurs umfasst 100 Unterrichtseinheiten und besteht aus verschiedenen Kursteilen (eLearning, Online-Seminare und Präsenzabschlusswochenende). Die einzelnen Kursteile finden in der Regel innerhalb von 4-8 Monaten statt.
Die 120 Stunden Fallseminare setzen sich aus insgesamt 20 Stunden Hausarbeit und 5 Präsenzseminaren (online oder vor Ort) zusammen. Die Seminare müssen sich über mind. 6 Monate verteilen, eine maximale Zeit ist aktuell nicht festgelegt.
Welche Kosten entstehen für die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin?
Die Kosten setzen sich aus den Gebühren für den 100-Stunden-Kurs (2190 €), den 120 h Fallseminaren (pro Fallseminar 540 € , insgesamt 2700 €) oder alternativ 6 Monate Weiterbildung und ggf. Prüfungsgebühren der Ärztekammer zusammen.
Können auch Zahnmediziner:innen an der Zusatz-Weiterbildung Ernärhungsmedizinteilnehmen?
Seites der DAEM können Sie gerne auch als Zahnmediziner:in an unseren Kursen teilnehmen. Zu beachten wäre, dass die Teilnahme für Sie als Zahnmediziner:in eine Fortbildung und keine Weiterbildung ist, da die Zusatzbezeichnung aktuell leider nur für Humanmediziner:innen vorgesehen ist. Bezüglich der Anrechnung der Fortbildungspunkte möchten wir Sie bitten, sich bei der für Sie zuständigen Ärztekammer zu erkundigen.
Zur Info:
Eine Fortbildung speziell für Zahnmediziner:innen mit einem ernährungsmedizinischen Abschlusszertifikat ist derzeit in Planung. Hierzu ist vorgesehen, dass im Anschluss an den 100 Stunden Kurs noch ein speziell für Zahnmediziner:innen konzipiertes Fallseminar absolviert werden muss, um das Zertifikat zu erhalten. Aktuelle Infos hierzu bekommen Sie über über unsere Website, über unseren Newsletter oder auf unseren Social Media Kanälen.
Fragen zur 100 Stunden-Kurs-Weiterbildung
Wie ist der 100 Stunden-Kurs aufgebaut?
Der 100-Stunden-Kurs besteht aus fünf Modulen (s. nächste Frage), die aufeinander aufbauen und die theoretischen Grundlagen sowie praktische ernährungsmedizinische Fertigkeiten vermitteln.
Aus welchen Modulen besteht der 100 Stunden-Kurs?
- Grundlagen der Ernährungsmedizin
- Ernährungsmedizin und Prävention
- Methoden, Organisation, Didaktik und Qualitätssicherung in der Ernährungsmedizin
- Enterale und parenterale Ernährung
- Therapie und Prävention ernährungsmedizinischer Krankheitsbilde
Entsprechend dem Musterkurs-Handbuch.
Kann ich den 100 Stunden-Kurs online absolvieren?
Der Kurs wird bei der DAEM im Blended-Learning-Format angeboten, bei dem Präsenzphasen, Live-Online-Seminare und E-Learning kombiniert werden. Diese Umsetzung ist konform mit den Vorgaben des Muster-Kursbuchs.
Wie viele CME-Punkte gibt es für den 100 Stunden-Kurs?
Der 100-Stunden-Kurs wird oft auch als ärztliche Fortbildung anerkannt und mit Fortbildungspunkten (CME-Punkten) bewertet. Die genaue Zahl der Punkte wird durch die jeweils zuständige Ärztekammer vergeben und kann variieren. Üblicherweise entspricht 1 Unterrichtsstunde 1 CME-Punkt.
Kann ich die Module des 100 Stunden-Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren?
Nein, Bei der DAEM ist es ist nicht möglich, einzelne Module kombiniert mit verschiedenen Anbietern zu absolvieren. Der 100-Stunden-Kurs muss als Gesamtkurs bei der DAEM absolviert werden.
Was passiert, wenn ein Kursteil im Rahmen des 100 Stunden-Kurses nicht wahrgenommen werden kann?
Da die 100 Stunden-Kursweiterbildung nur als Gesamtkurs von der jeweiligen Ärztekammer anerkannt wird, ist es leider nicht möglich, einen verpassten Kursteil bei einem anderen Anbieter nachzuholen. Verpasste Kursteile können nur an dem Ort nachgeholt werden, an welchem er anerkannt wurde. Für eine Umbuchung eines verpassten Kursteils berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von 100 €.
Wann wird die Lern- und Kursliteratur des 100 Stunden-Kurses zur Verfügung gestellt?
Die Lern- und Kursliteratur wird jeweils zu Beginn der eLearning-Phasen digital auf unserer Lernplattform zur Verfügung gestellt, also jeweils ca. einen Monat vor Beginn der beiden Online-Teile. Hierzu bekommen Sie einige Tage vor Beginn der elearning Phase eine last Info E-Mail von uns zugeschickt mit den Zugangsdaten zur Lernplattform.
Fragen zu den Fallseminaren
Was sind Fallseminare?
Die Fallseminare sind Bestanteil der Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin und dienen der praktischen Anwendung des im 100 Stunden-Kurs erworbenen Wissens. In Gruppen von bis zu 30 Teilnehmenden werden ernährungsmedizinische Patientenfälle diskutiert und n.B. praktische Übungen zur Vertiefung genutzt.
Muss ich eigene Patientenfälle vorstellen?
In Vorbereitung auf jedes Fallseminar müssen fünf vorgegebene Fälle bearbeitet werden und ein eigener ernährungsmedizinischer Fall aus dem Berufsalltag bei der DAEM e.V. eingereicht werden. Dieser eigene Fall sollte thematisch zu einem der Seminarthemen passen.
Kann mit der Durchführung der Fallseminare begonnen werden, bevor der 100 Stunden-Kurs beendet ist?
Vor Beginn der Fallseminare sollte der 100-Stunden-Kurs abgeschlossen sein, da die Fallseminare der Vertiefung und praktischen Anwendung der zuvor vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten dienen.
Wie viele Fallseminare benötige ich?
Es müssen 5 Fallseminar-Module mit insgesamt 120 Stunden absolviert werden.
Warum darf ich maximal zwei Fallseminare im Onlineformat ablegen?
Seit dem 01.01.2023 gilt, dass mindestens 50 % der Fallseminare als Präsenzveranstaltungen besucht werden müssen, damit sie von der Ärztekammer anerkannt werden. Das bedeutet: Mindestens 3 Präsenz-Seminare müssen vor Ort stattfinden, die anderen 2 können online absolviert werden.
Ist die Reihenfolge, in der die Fallseminare absolviert werden, egal?
Ja , die Reihenfolge der 5 Fallseminare ist nicht vorgeschrieben, sie können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Bei der Durchführung der Fallseminare ist darauf zu achten, dass sich die Module über einen ausreichend langen Zeitraum vom mindestens 6 Monaten verteilen.
Kann ich Fallseminare durch Praxiszeiten ersetzen?
Anstelle der 120 Stunden Fallseminare können 6 Monate Weiterbildung bei einer befugten Weiterbildungsstätte anerkannt werden. Welche Einrichtungen dafür in Frage kommen, entscheidet die jeweils zuständige Ärztekammer.
Fragen zur Organisation
Ich habe Probleme mit dem Buchungssystem, gibt es eine Anleitung?
Gerne können Sie uns bei Problemen mit dem Buchungssystem kontaktieren.
Sollten wir einmal nicht erreichbar sein finden Sie hier eine Anleitung zum Download.
Warum gibt es auch bei den Online-Kursen eine Beschränkung der Teilnehmendenzahl?
Wie ist der Ablauf, wenn ich auf einer Warteliste stehe?
Falls für Sie ein Platz frei wird, so werden wir zunächst anfragen, ob Sie den freien Platz annehmen möchte. Erst nach Ihrer Zusage erfolgt die Einbuchung.
Es kann leider keine Aussage gemacht werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, nachzurücken. Dies hängt davon ab, ob und wann Teilnehmende stornieren und ob Andere auf der Warteliste vor Ihnen einen freien Platz annehmen.
Sollten Sie nicht nachrücken, besteht leider kein Anspruch auf einen Platz in einem zukünftigen Seminar. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Wann muss ich den 100 Stunden-Kurs bzw. das Fallseminar bezahlen?
Die Rechnungen zu den einzelnen Veranstaltungen werden ca. 3 Monate vor
Veranstaltungsbeginn verschickt.
Ist eine Ratenzahlung möglich?
Es ist möglich die Rechnung in zwei Raten zu bezahlen. Der komplette
Rechnungsbetrag muss allerdings bis zum Beginn der ersten eLearning-Phase
bei uns eingegangen sein.
Gibt es Ermäßigungen bzw. Födermöglichkeiten für unsere Weiterbildungsangebote?
Ja wir bieten unterschiedliche Ermäßigungen an:
- Ärztinnen und Ärzte, die bei der ÄK Westfalen-Lippe erhalten auf Anfrage eine Ermäßigung der Kursgebühr für die 100 Stunden Kurs-Weiterbildung Ernährungsmedizin in Münster.
- Mitglieder der Gesellschaften BDEM/DGEM/VDOe/VDD erhalten eine Ermäßigungen auf DAEM-Spezialseminare. Ein Nachweis der Mitgliedschaft muss bei der Anmeldung mit eingereicht werden.
- Die Teilnahme bei der Online-Seminarreihe „Ernährungsmedizin Aktuell (EMA)“ ist für Mitarbeitende nutriZert-zertifizierter Einrichtungen sowie für Studierende kostenfrei. Ein Nachweis muss bei der Anmeldung mit eingereicht werden.
Gibt es Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung?
Es gibt verschiedene Förderprogramme für ärztliche Weiterbildung, z. B. durch Arbeitgeber, regionale Förderprogramme, Stipendien oder Bildungsprämien. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Ärztekammer, Ihrem Arbeitgeber oder über staatliche Förderstellen über aktuelle Möglichkeiten.
Muss ich zu Beginn der eLearning Phase zu einem bestimmten Zeitpunkt anwesend sein?
Nein. Der erste Termin der eLearning Phase, den Sie sehen, ist der Tag, an welchem die eLearning Phase beginnt, d.h. ab diesem Zeitpunkt haben Sie Zugriff auf die Inhalte der Lernplattform. ELearning Phase bedeutet, dass Sie sich während dieser Zeit selbständig bei freier Zeiteinteilung mit den Inhalten auf der Lernplattform in Vorbereitung auf die jeweiligen Online Teile befassen sollen.
Kann ich auch nach Ablauf der 2 Jahre Zugriff auf Unterlagen von den Lernplattformen erhalten?
Nachdem der Zugriff auf die Lernplattformen sowie die Unterlagen nach 2 Jahren ausläuft, ist es möglich Unterlagen erneut bereit gestellt zu bekommen. Für eine erneute Bereitstellung der Unterlagen des 100-Stunden-Kurses berechnen wir eine Gebühr von 75 €. Für eine erneute Bereitstellung der Unterlagen der 5 Fallseminare erheben wir ebenfalls eine Gebühr von 75 €.
Ich habe meine Teilnahmebescheinigung verloren, kann ich eine neue beantragen?
Falls Sie Ihre Teilnahmebescheinigung verloren haben, können Sie bei uns eine neue beantragen. Da die Bescheinigungen mit Originalunterschrift des Kursleiters ausgestellt werden müssen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00€ pro neu ausgestellter Bescheinigung. Die Bearbeitungszeit dauert etwa 4 Wochen.
Für Seminare, die länger als 10 Jahre zurückliegen, können leider keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden.
Welche allgemeinen Geschäftbedingungen (AGBs) gelten?
Fragen zur Anerkennung & Abschlussprüfung
Wie beantrage ich die Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin?
Den Antrag zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung stellen Sie bei der für Sie zuständigen Landesärztekammer, nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise erbracht haben.
Welche Unterlagen werden für die Anerkennung bei der Ärztekammer benötigt?
Für den Anerkennungsantrag benötigen Sie in der Regel:
- Nachweis der Facharztanerkennung
- Bescheinigung für die 100 h Kurs-Weiterbildung
- Nachweise über 120 h Fallseminare oder 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis
- ggf. Logbuch bzw. andere Nachweise je nach LÄK
Brauche ich ein Logbuch?
Ein Logbuch wird von einigen, jedoch nicht allen Ärztekammern gefordert. Es kann in Papierform oder elektronisch geführt werden. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Ärztekammer.
Muss eine Abschlussprüfung bei der Ärztekammer absolviert werden?
Ja. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Landesärztekammer. Sie umfasst in der Regel einen Nachweis über die absolvierten Weiterbildungsteile und ggf. eine mündliche/praktische Prüfung – genaue Anforderungen variieren je nach Kammer. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztekammer.
Sonstige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsmediziner:innen, Ernährungsberater:innen und Ernähruntstherapeut:innen?
Ernährungsmediziner:innen:
Das sind Ärzt:innen mit der Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin. Diese Zusatzqualifikation wird nach einer ärztlichen Weiterbildung erworben.
Ernährungsberater:innen:
Dieser Begriff ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, sodass sich theoretisch jede Person so nennen kann.
Ernährungstherapeut:innnen:
Auch dieser Begriff ist nicht gesetzlich geschützt. In der Praxis wird die Bezeichnung in der Regel von Diätassistent:innen oder Absolvent:innen der Ökotrophologie/Ernährungswissenschaft mit entsprechendem Qualifikationsnachweis (z.B. E-Zert) verwendet.
Gibt es die Möglichkeit die Qualifikation „Ernährungsmedizinische Grundversorgung“ zu erhalten?
In einigen Ärztekammerbereichen wird nach erfolgreichem Absolvieren des 100 Stunden Kurses die Qualifikation „Ernährungsmedizinische Grundversorgung“ vergeben. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Ärztekammer.
Was ist das Kompendium Ernährungsmedizin?
Das Kompendium Ernährungsmedizin ist ein Nachschlagewerk, welches auf Ernährungsmedizin spezialisiert ist. Es wird vom BDEM (Bundesverband deutscher Ernährungsmedizinerinnen und Ernährungsmediziner e.V.) herausgegeben und kann dort kostenpflichtig erworben werden.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
