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Zusatz­weiterbildung

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Zusatz­bezeichnung Ernährungs­medizin

Die Ernährungsmedizin nimmt in der medizinischen Versorgung einen wichtigen Stellenwert ein. Daher hat der Deutsche Ärztetag 2018 die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin in der (Muster-) Weiterbildungsordnung verankert. Die Kurs-Weiterbildung „Ernährungsmedizin“ soll ergänzend zum Medizinstudium und der Facharztausbildung die Kompetenzen zur Erkennung, Behandlung und Prävention ernährungsabhängiger Krankheitsbilder weiter ausbauen und vertiefen.

Regelungen auf Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer vom 17./18.02.2022:

Zu den Mindestanforderungen gemäß §11 MWBO zählen:

      • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und
      • 100 Stunden Kurs-Weiterbildung Ernährungsmedizin und
      • 120 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.

Die Kursweiterbildung kann parallel zur praktischen Weiterbildung absolviert werden. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung bei der Ärztekammer müssen sämtliche Nachweise über erfüllte Mindestanforderungen mit eingereicht werden.

Alle Weiterbildungskurse der DAEM sowie die Kursleiter werden gemäß § 4 Abs. 8 MWBO bei den für den Veranstaltungsort zuständigen Ärztekammern vor der Kursdurchführung eingereicht. Es werden für alle Kurse Fortbildungspunkte von der zuständigen Ärztekammer vergeben.

In einigen Ärztekammerbereichen wird nach erfolgreichem Absolvieren des 100 Stunden Kurses die Qualifikation „Ernährungsmedizinische Grundversorgung“ vergeben.

Die Weiterbildungsordnung wird in den einzelnen Ländesärztekammerbereichen teilweise mit kleinen Abwandlungen der MWBO umgesetzt. Bitte informieren Sie sich daher bei der für Sie zuständigen Ländesärztekammer für verbindliche Informationen.